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   BVerwG, 08.04.2010 - 6 VR 2.10   

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https://dejure.org/2010,2911
BVerwG, 08.04.2010 - 6 VR 2.10 (https://dejure.org/2010,2911)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2010 - 6 VR 2.10 (https://dejure.org/2010,2911)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2010 - 6 VR 2.10 (https://dejure.org/2010,2911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Vergabeanordnung der Bundesnetzagentur bzgl. Frequenzzuteilungen; Einstweiliger Rechtschutz des Betreibers eines nicht-mobilen breitbandigen Internetzugangs auf der Basis eines eigenen Funknetzes gegen eine Vergabeanordnung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Vergabeanordnung der Bundesnetzagentur bzgl. Frequenzzuteilungen; Einstweiliger Rechtschutz des Betreibers eines nicht-mobilen breitbandigen Internetzugangs auf der Basis eines eigenen Funknetzes gegen eine Vergabeanordnung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Vergabe von Funkfrequenzen: Eilantrag abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergabe von Funkfrequenzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergabe von Funkfrequenzen: Eilantrag abgelehnt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Funkfrequenzen: Eilantrag abgelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 149
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 VR 2.10
    Unter diesen Umständen hat das nach § 80 Abs. 7 VwGO zu einer vorläufigen Entscheidung berufene Revisionsgericht eine vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens unabhängige Interessenabwägung durchzuführen (s. auch Beschluss vom 13. Juni 2007 - BVerwG 6 VR 5.07 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 74 Rn. 16 m.w.N.).

    Er enthält vielmehr die gesetzliche Wertung, dass das öffentliche Interesse am Sofortvollzug selbst bei offenem Prozessausgang regelmäßig erhebliches Gewicht hat (vgl. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).

  • VG Köln, 29.11.2007 - 11 L 1214/07

    Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zum Vergabeverfahren nach den

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 VR 2.10
    Der Antrag, unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. November 2007 - 11 L 1214/07 - und vom 22. März 2010 - 21 L 1886/09 - die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Vergabeanordnung der Bundesnetzagentur vom 19. Juni 2007 in der Fassung vom 12. Oktober 2009 in Bezug auf die Frequenzen im Bereich 2, 6 GHz, hilfsweise in Bezug auf sämtliche von der Vergabeanordnung betroffenen Frequenzen, anzuordnen, wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin hat dagegen Klage erhoben; ihren Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat das Verwaltungsgericht erstmals durch Beschluss vom 29. November 2007 - 11 L 1214/07 - abgelehnt.

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 VR 2.10
    Die mit dem Erlass der Vergabeanordnung nach § 55 Abs. 9 Satz 1 TKG verbundene Umwandlung des Anspruchs auf Einzelzuteilung von Frequenzen in einen Anspruch auf chancengleiche Teilnahme am Vergabeverfahren ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nicht dadurch auflösend bedingt, dass es die Bundesnetzagentur versäumt, innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist über den Zuteilungsantrag zu entscheiden (s. Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - DVBl 2009, 1520 Rn. 16).

    So könnte einerseits der erfolgreiche Bieter, dem die umstrittenen Frequenzen nach Abschluss des Vergabeverfahrens zugeteilt werden (§ 61 Abs. 1 Satz 3 TKG), mit deren Nutzung noch vor dem rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Anfechtungsrechtsstreits beginnen und dadurch die von der Antragsgegnerin infolge des Prozessvergleichs vom 2. März 2007 einstweilen weiter geduldete Frequenznutzung der Antragstellerin beenden, während andererseits die Vergabeanordnung bis zu ihrer etwaigen Aufhebung wegen der mit ihr verbundenen "Sperrwirkung" (s. Urteil vom 1. September 2009 a.a.O.) der von der Antragstellerin begehrten Einzelzuteilung der Frequenzen an sie selbst entgegensteht.

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 3.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

    Selbst wenn man annehmen wollte, ein bereits früher eingeleitetes Vergabeverfahren dürfe nach Fristablauf nur aufgrund erneuter Feststellung der Frequenzknappheit in einer neu zu erlassenden Vergabeanordnung fortgesetzt werden (s. aber Beschluss vom 8. April 2010 - BVerwG 6 VR 2.10 - juris Rn. 6), wäre diese Voraussetzung hier erfüllt.
  • VG Köln, 18.02.2019 - 9 K 4396/18

    Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im

    Siehe dazu auch BVerwG, Beschluss vom 8. April 2010 - 6 VR 2.10 -, juris (Rn. 6) unter Hinweis darauf, dass der Beginn der betreffenden Frist nicht schon an den Erlass der Anordnung eines Vergabeverfahrens, sondern an den Zuteilungsantrag anknüpft; anders wohl Hahn/Hartl/Dorsch , in: Scheurle/Mayen (Hrsg.), TKG, 3. Aufl. 2018, § 61, Rn. 68.

    BVerwG, Beschluss vom 8. April 2010 - 6 VR 2.10 -, juris (Rn. 6); Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 -, juris (Rn. 34); ferner OVG NRW, Urteil vom 10. März 2016 - 13 A 2395/07 -, juris (Rn. 97 f.), wonach sich - gewissermaßen umgekehrt - ein Rechtsanspruch auf Einzelzuteilung von Frequenzen nicht aus dem Ablauf der Fristen des § 55 Abs. 4 Satz 4 TKG und des § 61 Abs. 7 Satz 1 TKG herleiten lässt.

  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 3.19

    Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die genannten Fristenregelungen nicht an den Erlass einer Vergabeanordnung, sondern an einen Antrag auf Frequenzzuteilung anknüpfen (BVerwG, Beschluss vom 8. April 2010 - 6 VR 2.10 - juris Rn. 6).
  • VG Köln, 21.12.2018 - 9 L 1698/18

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Siehe dazu auch BVerwG, Beschluss vom 8. April 2010 - 6 VR 2.10 -, juris (Rn. 6) unter Hinweis darauf, dass der Beginn der betreffenden Frist nicht schon an den Erlass der Anordnung eines Vergabeverfahrens, sondern an den Zuteilungsantrag anknüpft; anders wohl Hahn/Hartl/Dorsch , in: Scheurle/Mayen (Hrsg.), TKG, 3. Aufl. 2018, § 61, Rn. 68.

    BVerwG, Beschluss vom 8. April 2010 - 6 VR 2.10 -, juris (Rn. 6); Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 -, juris (Rn. 34); ferner OVG NRW, Urteil vom 10. März 2016 - 13 A 2395/07 -, juris (Rn. 97 f.), wonach sich - gewissermaßen umgekehrt - ein Rechtsanspruch auf Einzelzuteilung von Frequenzen nicht aus dem Ablauf der Fristen des § 55 Abs. 4 Satz 4 TKG und des § 61 Abs. 7 Satz 1 TKG herleiten lässt.

  • VG Köln, 01.03.2024 - 21 L 2013/22

    Wettbewerber erhalten vorerst Zugang zu Kabelkanälen der Telekom

    vgl. zur unveränderten Rechtslage nach dem TKG 2004 BVerwG, Beschluss vom 8. April 2010 - 6 VR 2.10 -, juris, Rn. 11.
  • VG Köln, 01.07.2011 - 1 L 820/11

    Vergabe von Frequenzen unabhängig von in der Vergangenheit bestehenden

    Diese Entscheidung hat das BVerwG in seinem Beschluss vom 08. April 2010 (6 VR 2.10) bestätigt.
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